- Die Aufstellung des Zuges erfolgt ab 9.30 Uhr an der Zuckerfabrik.
- Von Helfern der freiwilligen Feuerwehr erhalten Sie die Zugnummer für die Aufstellung.
- Auf An- und Abfahrten:
- dürfen keine Personen auf den Karnevalswagen mitfahren.
- darf nicht mehr als 25 km/h gefahren werden. Die Fahrzeuge sind entsprechend zu kennzeichnen.
- sind die erforderlichen Leuchtenträger anzubringen, sofern keine eigene Beleuchtung vorhanden ist oder diese durch den Aufbau verdeckt wird.
- sind alle Aufbauten fest und sicher anzubringen.
- Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre sein und einen Führerschein der Klasse 5 oder der Klasse L besitzen.
- Während des Umzuges ist das Trinken von Alkohol für den Fahrer verboten und die Nullpromillegrenze darf nicht überschritten werden.
- Der Fahrer hat sich im Vorfeld davon zu überzeugen, dass für den Umzug ein Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht.
- Der Wagen und die Zugmaschine müssen den Vorschriften der StVZO genügen und den Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Karnevalsumzug entsprechen.
- Zugmaschine und gezogener Karnevalswagen sind pro Achse mit 2 Begleitpersonen zu sichern.
- Die Teilnahme am Umzug setzt eine Abnahme der Gespanne im Vorfeld durch die Zugleitung voraus.
- Den Anordnungen der Polizei, Feuerwehr, des Zugführers sowie der Ordnungskräfte des Umzuges ist Folge zu leisten.
- Das Werfen, Spritzen oder Schießen von Stroh, Heu, Mehl, Papierschnitzeln oder ähnlichen Dingen ist verboten.
- Das Wurfmaterial bitte in die Luft werfen, nicht auf die Besucher zielen. Größere Gegenstände nicht werfen, sondern den Besuchern in die Hand geben.
- Keinen Alkohol an Jugendliche ausgeben! Es dürfen keine Flaschen, Dosen etc. vom Wagen geworfen bzw. gegeben werden.
- Während des Umzuges ist das Mitführen von Glasbehältern nicht erlaubt.
- Keine Kartons oder Plastikbeutel am Zugwegrand entsorgen.
- Die Lautsprecherboxen dürfen nicht in Kopfhöhe der Besucher angebracht werden. Die Lautstärke ist auf ein erträgliches Maß zu halten!
- Das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischem Equipment wie z.B. Feuerwerkskörper, Raketen usw. ist verboten.