Beginnen Sie möglichst frühzeitig mit der Planung des Umzugswagens.
Verwenden Sie nach Möglichkeit ein zugelassenes Fahrzeug oder ein solches mit gültiger Betriebserlaubnis.
Achten Sie bei der Auswahl des Anhängers auf ein solides Fahrgestell. Der Aufbau muss mit diesem fest verbunden sein.
Der Anhänger sollte mit einer funktionierenden Betriebsbremse und einer Feststellbremse ausgerüstet sein. Bei ungebremsten Anhängern darf das tatsächliche Gesamtgewicht von 3.000 kg nicht
überschritten werden und die Zugmaschine sollte min. das 1,5-fache des Anhängergewichts an Eigengewicht haben.
Unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen sowie Beschädigungen der Zugdeichsel sind nicht zulässig.
Umzugswagen dürfen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewicht überschreiten, sofern keine Bedenken gegen die Verkehrssicherheit und des Veranstalters bestehen. Berücksichten Sie bitte die
gesondert aufgeführten "Hinweise zum TÜV - Gutachten".
Die Tragfähigkeit der Reifen in Abhängigkeit mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit muss gegeben sein. Berücksichtigen Sie bitte auch den Reifenzustand und das Alter der Reifen.
Anhänger mit Personenbeförderung müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen und Geländern bzw. Brüstungen ausgerüstet sein.
Die Brüstungshöhe bei stehenden Personen beträgt 100 cm. Beim Mitführen von sitzenden Personen sowie von Kindern, die von min. einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden, ist eine Mindesthöhe
der Brüstung von 80 cm zulässig.
Sitzbänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten müssen mit dem Anhänger fest verbunden sein.
Die Räder der im Umzug eingesetzten Fahrzeuge und Anhänger müssen mit seitlichen Schutzvorrichtungen bzw. Beplankungen versehen sein, die nicht höher als 30 cm vom Boden sind.
Bie An- und Abfahrten müssen Beleuchtungen am Anhänger vorhanden sein. Sollte die vorhandene Beleuchtungseinrichtung durch den Aufbau verdeckt werden, darf ein universeller Leuchtenträger
verwendet werden. Während des Umzuges darf dieser abgenommen werden.
Der Anhänger ist bei der An- und Abfahrt mit einem 6 km/h oder einem 25 Km/h Schild entsprechend der Auflage des Gutachtens zu kennzeichnen.
Unterlegkeile und Feuerlöscher sind griffbereit mitzuführen.
Sonstige Hinweise
Das Gespann muss auch während des Umzuges Haftpflichtversichert sein. Mit dem Versicherer der Zugmaschine ist im Vorfeld zu klären ob der Versicherungsschutz auch während des Umzuges
besteht.
Bei der Begutachtung des Anhängers wird ein Bremstest durchgeführt. Die für den Umzug verwendete Zugmaschine sollte gleicher Größenordnung sein, wie am Tage der Begutachtung.